Neue Corona-Verordnung ab 20.12.21

Ab kommendem Montag an (20.12.2021) gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.

Hauptsächlich betroffen ist das Messewesen und der private Bereich. So ist nun auch die Zahl geimpfter Teilnehmer bei privaten Treffen begrenzt.

Nach wie vor gilt die „Alarmstufe II“

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