Vollständige Öffnung des Einzelhandels ab 04. Mai möglich!

Ab dem 4. Mai sollen in Baden-Württemberg nun endlich auch Geschäfte mit mehr als 800 qm Fläche wieder öffnen dürfen.

Das VG Mannheim hält die 6. Corona-VO BW wegen der unbegrenzten Sonderöffnungsmöglichkeit für den Buchhandel, Fahrradhandel und die Autohäuser für verfassungswidrig.

Die Ankündigung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Nachgang der heutigen Konferenz von Kanzlerin und Länderchefs bezüglich der Regelung in Baden-Württemberg zur vollständigen Öffnung des Einzelhandels ab 4. Mai begrüßt der Handelsverband BW ausdrücklich.

Quelle: PM Handelsverband BW>