Corona-Verordnung zum 28.01.22 – aktuelle Kriterien

Das Land kehrt wieder zu einer messbaren Zahlengrundlage beim Ausrufen von Warn- und Alarmstufen zurück.

Aktuell befinden wir uns in der Alarmstufe 1 mit Tendenz in Richtung Warnstufe. Stand heute sind 276 Intensivbetten im Land mit Covid-Patienten belegt.

Die maßgeblichen Änderungen sind die Rückkehr von 3G anstelle von 2G im Einzelhandel und der Wegfall der Sperrstunde in der Gastronomie.

Auch gilt in der Gastronomie in der aktuell gültigen Alarmstufe 1 die 2G-Regel im Gegensatz zu 2G+ in der bisherigen Alarmstufe 2.

Neuerdings in der Alarmstufe 1 verboten ist der Betrieb von Clubs und Diskotheken sowie von Messen und Ausstellungen. Diese Einschränkungen galten bislang lediglich in der Alarmstufe 2.

zur Corona-Landes-VO vom 28.01.22>