Hier erhalten Sie die neuesten Informationen zu den sogenannten Lockerungen der Corona-Maßnahmen
Dies ist die neue Verordnung des Landes, welche gestern nach 23 Uhr veröffentlicht wurde.
Zudem erhalten Sie die Richtlinien von Sozial- und Wirtschaftsministerium, wie das Land Verkaufsflächen von weniger als 800 qm definiert, Kriterien zu Verkaufsflächen etc.
Die Auslegungshinweise gelten vorbehaltlich strengerer Regelungen der zuständigen Ortspolizeibehörden gem. § 8 CoronaVO.
Auslegungshinweise Corona-Verordnung vom 17.04.2020>
Wesentliche Änderungen Corona-VO vom 17.04.2020>
Gemeinsame Richtlinie Öffnung Einzelhandel aufgrund Corona-VO>