Weitere Lockerungen ab 10. Juni

Mit Unterschreitung der Indizidenzmarke 35 über 5 Tage werden weitere Corona-Lockerungen möglich:

Änderungen

  • Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)
  • Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
  • Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver- sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen
  • Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
  • Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver- sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen

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