Mit Unterschreitung der Indizidenzmarke 35 über 5 Tage werden weitere Corona-Lockerungen möglich:
Änderungen
- Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)
- Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
- Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
- Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver- sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
- Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen
- Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen
- Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
- Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
- Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver- sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
- Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen
- Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen