Seit Donnerstag, 9. April 2020 sind die Soforthilfe-Programme des Bundes und des Landes nun abschließend fusioniert und eine Antragstellung möglich.
Deshalb verfügt das Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg ab sofort über neue Antragsformulare für die Soforthilfe. Es dürfen nur noch die aktuellen Soforthilfe-Anträge hochgeladen werden!
Das Landeskriminalamt warnt vor gefälschten Seiten, Formularen oder auch betrügerischen Anrufen. Bitte nutzen Sie ausschließlich den offiziellen Antrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
Den ausgefüllten Antrag laden Sie dann als PDF-Bogen auf dem Portal der Kammern hoch: www.bw-soforthilfe.de. Damit ist Ihr Antrag eingereicht.