Neue Corona-Verordnung am 12.01.22

Hier erhalten Sie kompakte Informationen zur neuen Corona-Verordnung, datiert ab 12.01.22 (gültig bis mindestens 01.02.22):

  • Baden-Württemberg bleibt landesweit bei den Maßnahmen der Alarmstufe 2, obwohl die aktuelle (gesunkene) Belegung der Intensivbetten die Rücknahme einiger Vorschriften möglich machen würde.
  • Die Maskenpflicht wird verschärft. Von 12. Januar an müssen in Innenräumen FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle getragen werden. OP-Masken (dünne, meist blaue) sind für Ihre Gäste, Kunden und Publikum nicht mehr ausreichend
  • Die Mitarbeiter Ihrer Betriebe sind von der neuen FFP2-Maskenpflicht nicht zwingend betroffen. Für das Personal gelten die Regeln des Arbeitsschutzes, die nach Aussage der Behörden weiterhin die Nutzung von OP-Masken anstelle der FFP2-Masken erlauben.

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