Information von unserem Mitglied FISCHER GmbH Versicherungsmakler

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Coronavirus dominiert die Medien: Verdachtsfälle, Quarantäne, Sperrzonen…
Es ist verständlich, dass sich nicht wenige Gedanken darüber machen, wie gefährdet sie sind.
So stellte man uns in der letzten Zeit natürlich auch viele Fragen, die mit dem Versicherungsschutz in Zusammenhang stehen, den man hat oder den man bräuchte.

Wir möchten zumindest die häufigsten Fragen gerne in dieser Information beantworten. Im anhängenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen.

Bitte beachten Sie folgende Obliegenheiten:
–  hinsichtlich Leerstand von Gebäuden/ Räumlichkeiten
(als Gefahrerhöhung anzeigepflichtig – in der Sachdeckung für Gebäude- und Inhaltsversicherung)
– Staatliche Entschädigungsleistungen sind als Obliegenheit unverzüglich zu beantragen, da diese gegen etwaige Versicherungsleistung aufgerechnet werden können

Folge einer Obliegenheitsverletzung im Schadensfall: Leistungskürzung je nach Schwere, bis zu 100%.

Gerne ermitteln wir mit Ihnen zusammen Ihren Absicherungsbedarf und klären offene Fragen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute & bleiben Sie Gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Fischer GmbH Versicherungsmakler

Telefon: 07032 9487-0
Fax: 07032 9487-45
Email: fischer@vbhnr.de

weitere Info: VBHNR_Corona Information