Bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ab 02.11.20

In der Videokonferenz der Kanzlerin mit den RegierungschefInnen der Länder am 28.10.20 wurde ein verschärfter Maßnahmenkatalog zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie erstellt, der ab Montag, 02.11.20 in Kraft tritt.

Unter anderem werden dabei Restaurants, Freizeitanlagen, Schwimmbäder und Fitness-Studios geschlossen, wobei der Einzelhandel (auf 10qm maximal 1Kunde) weiter geöffnet bleibt.

Alle Informationen entnehmen Sie bitte den u.g. Links:

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