Ab 17.11.21 gilt die sogenannte Corona-Alarmstufe!
Unter anderem wird dabei die Einhaltung der 3G-Regel (genesen, getestet, geimpft)im Einzelhandel erforderlich.
Der betroffene Einzelhandel ist verpflichtet,
- im/vor dem Eingang auf die 3G-Regel mit einem Plakat/Aufsteller hinzuweisen
- Kunden sind regelmäßig und in kurzen Abständen spätestens an der Kasse zu kontrollieren (nach dem Zufallsprinzip sollte sichergestellt sein, dass jeder 10. Kunde kontrolliert wird); eine weitere Möglichkeit zur Kontrolle ist bei Anbahnung eines Beratungsgespräches, dies dient auch dem Schutz unserer Mitarbeitenden
Die Kontrolle muss damit nicht zwangsläufig im Eingangsbereich stattfinden!