Alarmstufe ab 17. November

Ab 17.11.21 gilt die sogenannte Corona-Alarmstufe!

Unter anderem wird dabei die Einhaltung der 3G-Regel (genesen, getestet, geimpft)im Einzelhandel erforderlich.

Der betroffene Einzelhandel ist verpflichtet,

  1. im/vor dem Eingang auf die 3G-Regel mit einem Plakat/Aufsteller hinzuweisen
  2. Kunden sind regelmäßig und in kurzen Abständen spätestens an der Kasse zu kontrollieren (nach dem Zufallsprinzip sollte sichergestellt sein, dass jeder 10. Kunde kontrolliert wird); eine weitere Möglichkeit zur Kontrolle ist bei Anbahnung eines Beratungsgespräches, dies dient auch dem Schutz unserer Mitarbeitenden

Die Kontrolle muss damit nicht zwangsläufig im Eingangsbereich stattfinden!

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